Betriebsschließung – Seuchen
Eine behördliche Anordnung zur Betriebsschließung – etwa aufgrund einer meldepflichtigen Infektionskrankheit – kann für Unternehmen existenzbedrohend sein. Die Betriebsschließungsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Ihr Betrieb aufgrund von Seuchen oder Krankheitserregern vorübergehend stillgelegt werden muss. Versichert sind unter anderem Ertragsausfälle, Desinfektionsmaßnahmen und die Vernichtung von Waren. Besonders relevant ist dieser Schutz für Betriebe im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wir beraten Sie, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

